Der Vorfluter ist ein künstliches Gewässer, der vom Abfanggraben und vom oberen Vorfluterteil gespeist wird. Die Wasserqualität ist abhängig von der Öffnung der Schützen des oberen Vorfluterteils. Sind diese geschlossen ist das Wasser im Vorfluter glasklar und erfreut sich über eine erstklassige Wasserqualität.
Durch die bleibende niedrige Wassertemperatur ist das Gewässer optimal für Salmoniden geeignet. Der Geschmack der Fische ist dadurch exquisit. Im Vorfluter sind fast ausschließlich Regenbogenforellen, Bachforellen, Bachsaibling und Karpfen enthalten, wobei die ersten zwei genannten Fischarten überwiegen.
Erlaubt ist eine Handangel.
Ein betreten und begehen der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr!
Ausreichend Schnurstärkten, grundsätzlich Stahlvorfach auf Hecht.
Täglich höchstens 2 Hechte oder Zander, 2 Karpfen oder Schleien, 2 Salmoniden.
Jährlich höchstens 5 Hechte oder Zander, 10 Karpfen oder Schleien, 15 Salmoniden.
Besondere Schonmaße: Bach- und Regenbogenforelle: 30 cm, Saibling: 25 cm, sonst gesetzlich.
Der Verein haftet nicht bei Nichterfüllung der geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Verzehrs, Inverkehrbringens und der Verwertung des dem Vorfluter entnommenen Fanges!
Hälterung lebender Fische ist verboten!
Unaufgeforderte Rückgabe der Erlaubnis spätestens Anfang Januar des Folgejahres.
Sofortiger Fangeintrag ist Pflich: Datum, Fischart, Länge, Gewicht.
Verboten sind Made, Wurm und Mais sowie das Anfüttern!
Erlaubnisschein und gültiger staatlicher Fischerschein sind mitzuführen, Tageskarten sind vor der Ausübung der Fischerei korrekt auszufüllen.
Kontrollbefugnis wird von den Vereinsvorständen und bei Bedarf von deren Beauftragten ausgeübt.
Eingefriedete Werksanlagen dürfen nicht betreten oder befahren werden. Eingriffe in die Betriebsanlagen der Uniper, Verunreinigung von Ufer und Gewässer sind zu unterlassen.
Verein bzw. Vorstände haften nicht für Unfälle, Schäden und Erschwernisse jeglicher Art. Umsichtiges, besonnenes Verhalten jedes/er Fischerkammeraden/in wird vorrausgesetzt.
Verstöße gegen die Bestimmungen sowie gegen die Waidgerechtigkeit führen zu fischereilichen Konsequenzen für den/die Betreffenden/e.
Sonderregelungen für Tageskarten/Gästekarten behält sich der Verein vor.
Bei verdächtigen Wahrnehmungen am Gewässer: Meldung an die nächste Polizeidienststelle bzw. Uniper Werkleitung sowie den Vorstand.