Der Bachsammler II und III sind künstliche Gewässer, welche gleichzeitig mit dem Bau des Speichersee - Kraftwerkes erstellt wurden. Die Gewässer sind glasklar und erfreuen sich über eine ausgezeichnete Wasserqualität. Durch die bleibende niedrige Wassertemperatur sind die Gewässer optimal für Salmoniden geeignet.
Der Geschmack der Fische ist exquisit. Im Bachsammler sind fast ausschließlich Bachforellen, Regenbogenforellen, Bachsaibling und Karpfen enthalten, wobei die ersten zwei genannten Fischarten überwiegen. Durch regelmäßige Bestandsregulierung können jährlich schöne Rotgetupfte mit Größen von über 50 cm gelandet werden.
Erlaubt ist eine Handangel.
Täglich dürfen höchstens 2 und jährlich höchstens 15 Salmoniden gefanagen werden.
Ein betreten und begehen der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr!
Schonmaß: Bach- und Regenbogenforelle 30 cm, Saibling 25 cm, sonst gesetzliche Schonmaße.
Hälterung lebender Fischer ist verboten!
Unaufgeforderte Rückgabe der Erlaubnis spätestens Anfang Januar des Folgejahres.
Sofortiger Fangeintrag ist Pflich: Datum, Fischart, Länge, Gewicht, Gewässer.
Verbonden sind Made, Wurm und Mais sowie das Anfüttern!
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen sind einzuhalten.
Erlaubnisschein und gültiger staatlicher Fischerschein sind mitzuführen, Tageskarten sind vor der Ausübung der Fischerei korrekt auszufüllen.
Kontrollbefugnis wird von den Vereinsvorständen und bei Bedarf von deren Beauftragten ausgeübt.
Eingefriedete Werksanlagen dürfen nicht betreten oder befahren werden. Eingriffe in die Betriebsanlagen der Uniper, Verunreinigung von Ufer und Gewässer sind zu unterlassen.
Verein bzw. Vorstände haften nicht für Unfälle, Schäden und Erschwernisse jeglicher Art. Umsichtiges, besonnenes Verhalten jedes/er Fischerkammeraden/in wird vorrausgesetzt.
Verstöße gegen die Bestimmungen sowie gegen die Waidgerechtigkeit führen zu fischereilichen Konsequenzen für den/die Betreffenden/e.
Sonderregelungen für Tageskarten/Gästekarten behält sich der Verein vor.
Bei verdächtigen Wahrnehmungen am Gewässer: Meldung an die nächste Polizeidienststelle bzw. Uniper Werkleitung sowie den Vorstand.