Gewöhnlich ist der See glasklar und verhältnismäßig flach. Aus diesem Grund ist das Gewässer bestens zum Spinn- und Fliegenfischen geeignet. Durch die bleibende niedrige Wassertemperatur ist das Gewässer optimal für Salmoniden geeignet. Der Geschmack der Fische ist dadurch einwandfrei. Im Sachensee sind fast ausschließlich Bachsaiblinge, Äschen, Bach-, Regen- und Seeforellen enthalten. Sehr selten können auch Hechte gefangen werden.
Täglich höchstens 3 und jährlich höchstens 15 Salmoniden.
Ein betreten und begehen der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr!
Besondere Schonmaße: Bach- und Regenbogenforelle: 30 cm, Saibling: 25 cm, sonst gesetzlich.
Hälterung lebender Fische ist verboten!
Unaufgeforderte Rückgabe der Erlaubnis spätestens Anfang Januar des Folgejahres.
Sofortiger Fangeintrag ist Pflich: Datum, Fischart, Länge, Gewicht, Gewässer.
Verboten sind Made, Wurm und Mais sowie das Anfüttern!
Erlaubnisschein und gültiger staatlicher Fischerschein sind mitzuführen, Tageskarten sind vor der Ausübung der Fischerei korrekt auszufüllen.
Kontrollbefugnis wird von den Vereinsvorständen und bei Bedarf von deren Beauftragten ausgeübt.
Eingefriedete Werksanlagen dürfen nicht betreten oder befahren werden. Eingriffe in die Betriebsanlagen der Uniper, Verunreinigung von Ufer und Gewässer sind zu unterlassen.
Verein bzw. Vorstände haften nicht für Unfälle, Schäden und Erschwernisse jeglicher Art. Umsichtiges, besonnenes Verhalten jedes/er Fischerkammeraden/in wird vorrausgesetzt.
Verstöße gegen die Bestimmungen sowie gegen die Waidgerechtigkeit führen zu fischereilichen Konsequenzen für den/die Betreffenden/e.
Sonderregelungen für Tageskarten/Gästekarten behält sich der Verein vor.
Bei verdächtigen Wahrnehmungen am Gewässer: Meldung an die nächste Polizeidienststelle bzw. Uniper Werkleitung sowie den Vorstand.