Vereinsgeschichte

Der Verein "BAG - Fischer e.V." wurde im Jahr 1976 von Bayernwerk AG Mitarbeitern gegründet und bietet ungefähr 100 Mitgliedern eine attraktive und außergewöhnliche Fischerei an bekannten Gewässern im Umkreis von München. Als gemeinnütziger anerkannter Verein streben wir stets die Hege und Pflege unserer Gewässer an und gewähren unseren Mitgliedern ein familiäres Verhältnis.

Unsere Gewässer sind sehr vielseitig und eignen sich fast für alle angewandten Angelmethoden. Fliegen- und Spinnfischer können Ihr Hobby an unseren Fließgewässern wie dem Vorfluter und Bachsammler nachgehen. Friedfischexperten sind bestens an dem Zubringer in Unterföhring aufgehoben. Für unsere naturbegeisterten, die gerne die Berglandschaft genießen wollen, bietet der Verein einen offenen See und Gebirgsbach in der Nähe von Wallgau an.

vorstand@bagfischer.de
Seestraße 3
85464 Finsing
  • Der Sachensee ist einer der attraktivsten Gewässer, die der Verein BAG - Fischer zu bieten hat. Der See befindet sich zwischen Walchensee und Wallgau und wird von einer wundervollen Berglandschaft umgeben. Der Sachensee ist ein künstliches Gewässer und wird vom Isarwasser gespeist. Die Wasserqualität ist dadurch abhängig von der Reinheit des Isarwassers.

    Gewöhnlich ist der See glasklar und verhältnismäßig flach. Aus diesem Grund ist das Gewässer bestens zum Spinn- und Fliegenfischen geeignet. Durch die bleibende niedrige Wassertemperatur ist das Gewässer optimal für Salmoniden geeignet. Der Geschmack der Fische ist dadurch einwandfrei. Im Sachensee sind fast ausschließlich Bachsaiblinge, Äschen, Bach-, Regen- und Seeforellen enthalten. Sehr selten können auch Hechte gefangen werden.

    • Erlaubt ist 1 Handangel, mit maximal 3 Haken (Anbißstellen). Diese Beschränkung gilt auch bei Verwendung einer Hegene oder der gleichen.
    • Täglich höchstens 3 und jährlich höchstens 15 Salmoniden.

    • Ein betreten und begehen der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr!

    • Besondere Schonmaße: Bach- und Regenbogenforelle: 30 cm, Saibling: 25 cm, sonst gesetzlich.

    • Hälterung lebender Fische ist verboten!

    • Unaufgeforderte Rückgabe der Erlaubnis spätestens Anfang Januar des Folgejahres.

    • Sofortiger Fangeintrag ist Pflich: Datum, Fischart, Länge, Gewicht, Gewässer.

    • Verboten sind Made, Wurm und Mais sowie das Anfüttern!

    • Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen sind einzuhalten.
    • Erlaubnisschein und gültiger staatlicher Fischerschein sind mitzuführen, Tageskarten sind vor der Ausübung der Fischerei korrekt auszufüllen.

    • Kontrollbefugnis wird von den Vereinsvorständen und bei Bedarf von deren Beauftragten ausgeübt.

    • Eingefriedete Werksanlagen dürfen nicht betreten oder befahren werden. Eingriffe in die Betriebsanlagen der Uniper, Verunreinigung von Ufer und Gewässer sind zu unterlassen.

    • Verein bzw. Vorstände haften nicht für Unfälle, Schäden und Erschwernisse jeglicher Art. Umsichtiges, besonnenes Verhalten jedes/er Fischerkammeraden/in wird vorrausgesetzt.

    • Verstöße gegen die Bestimmungen sowie gegen die Waidgerechtigkeit führen zu fischereilichen Konsequenzen für den/die Betreffenden/e.

    • Sonderregelungen für Tageskarten/Gästekarten behält sich der Verein vor.

    • Bei verdächtigen Wahrnehmungen am Gewässer: Meldung an die nächste Polizeidienststelle bzw. Uniper Werkleitung sowie den Vorstand.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.