Das Gewässer ist gewöhnlich ziemlich klar und bis auf wenige tiefen Gumpen verhältnismäßig flach. Aus diesem Grund ist das Gewässer bestens geeignet zum Spinn- und Fliegenfischen. In der Obernach sind die gleichen Fischarten wie in dem Sachensee vertreten, außer Hechte. Da die Fische in der Gegend hervorragend heranwachsen können, werden jährlich Salmoniden von einer Größe über 40 cm gefangen. Für die Befischung ist der Isarüberleitungskanal ab Einlaufbauwerk Krün bis zum Wallgauer Stollen aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Erlaubt ist 1 Handangel, mit maximal 3 Haken (Anbißstellen). Diese Beschränkung gilt auch bei Verwendung einer Hegene oder der gleichen.
Täglich höchstens 3 und jährlich höchstens 15 Salmoniden.
Ein betreten und begehen der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr!
Besondere Schonmaße: Bach- und Regenbogenforelle: 30 cm, Saibling: 25 cm, sonst gesetzlich.
Hälterung lebender Fische ist verboten!
Unaufgeforderte Rückgabe der Erlaubnis spätestens Anfang Januar des Folgejahres.
Sofortiger Fangeintrag ist Pflich: Datum, Fischart, Länge, Gewicht, Gewässer.
Verboten sind Made, Wurm und Mais sowie das Anfüttern!
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen sind einzuhalten.
Erlaubnisschein und gültiger staatlicher Fischerschein sind mitzuführen, Tageskarten sind vor der Ausübung der Fischerei korrekt auszufüllen.
Kontrollbefugnis wird von den Vereinsvorständen und bei Bedarf von deren Beauftragten ausgeübt.
Eingefriedete Werksanlagen dürfen nicht betreten oder befahren werden. Eingriffe in die Betriebsanlagen der Uniper, Verunreinigung von Ufer und Gewässer sind zu unterlassen.
Verein bzw. Vorstände haften nicht für Unfälle, Schäden und Erschwernisse jeglicher Art. Umsichtiges, besonnenes Verhalten jedes/er Fischerkammeraden/in wird vorrausgesetzt.
Verstöße gegen die Bestimmungen sowie gegen die Waidgerechtigkeit führen zu fischereilichen Konsequenzen für den/die Betreffenden/e.
Sonderregelungen für Tageskarten/Gästekarten behält sich der Verein vor.
Bei verdächtigen Wahrnehmungen am Gewässer: Meldung an die nächste Polizeidienststelle bzw. Uniper Werkleitung sowie den Vorstand.