Vereinsgeschichte

Der Verein "BAG - Fischer e.V." wurde im Jahr 1976 von Bayernwerk AG Mitarbeitern gegründet und bietet ungefähr 100 Mitgliedern eine attraktive und außergewöhnliche Fischerei an bekannten Gewässern im Umkreis von München. Als gemeinnütziger anerkannter Verein streben wir stets die Hege und Pflege unserer Gewässer an und gewähren unseren Mitgliedern ein familiäres Verhältnis.

Unsere Gewässer sind sehr vielseitig und eignen sich fast für alle angewandten Angelmethoden. Fliegen- und Spinnfischer können Ihr Hobby an unseren Fließgewässern wie dem Vorfluter und Bachsammler nachgehen. Friedfischexperten sind bestens an dem Zubringer in Unterföhring aufgehoben. Für unsere naturbegeisterten, die gerne die Berglandschaft genießen wollen, bietet der Verein einen offenen See und Gebirgsbach in der Nähe von Wallgau an.

vorstand@bagfischer.de
Seestraße 3
85464 Finsing
  • Der Mittlere-Isar-Kanal ist ein Kanal parallel zum Mittellauf der Isar, der im Norden von München rechts von der Isar abzweigt und nach etwa 64 km bei Landshut wieder in den Fluss mündet. Die zu befischende Strecke beginnt ca. 300 m oberhalb des Speichersees Mitteldamms bis zur Einzäunung am Wasserkraftwerk Finsing. Die Strecke wurde künstlich angelegt und 2009 neu saniert. An der gesamten Strecke führen beidseitig Feldwege entlang, wobei nur das Nordufer betreten werden darf. In dem Isarkanal sind alle einheimischen Fische enthalten, wobei Salmoniden und Friedfische dominieren.
    • Das Fischen von der Brücke oder auf dem Eis ist verboten.

    • Erlaubt sind 1 Raubfisch- und Friedfrischangel oder 2 Friedfischangeln. Keinesfalls darf mit 2 Gerten auf Raubfisch gefischt werden.

    • Köder und Fangmethode: Im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

    • Ausreichend Schnurstärkten, grundsätzlich Stahlvorfach auf Hecht.

    • Täglich höchstens 2 Hechte oder Zander, 2 Karpfen oder Schleien, 2 Salmoniden.

    • Jährlich höchstens 5 Hechte oder Zander, 10 Karpfen oder Schleien, 15 Salmoniden.

    • Besondere Schonmaße: Hecht: 55 cm, Karpfen: 35 cm, Schleie: 30 cm, sonst gesetzlich.

    • Hälterung lebender Fische ist verboten!

    • Unaufgeforderte Rückgabe der Erlaubnis spätestens Anfang Januar des Folgejahres.

    • Sofortiger Fangeintrag ist Pflich: Datum, Fischart, Länge, Gewicht.

    • Ein betreten und begehen der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr!

    • Erlaubt ist nur das Fischen vom Ufer aus!

    • Es sind Kescher mit ausreichender Länge zu verwenden!

    • Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen sind einzuhalten.

    • Erlaubnisschein und gültiger staatlicher Fischerschein sind mitzuführen, Tageskarten sind vor der Ausübung der Fischerei korrekt auszufüllen.

    • Kontrollbefugnis wird von den Vereinsvorständen und bei Bedarf von deren Beauftragten ausgeübt.

    • Eingefriedete Werksanlagen dürfen nicht betreten oder befahren werden. Eingriffe in die Betriebsanlagen der Uniper, Verunreinigung von Ufer und Gewässer sind zu unterlassen.

    • Verein bzw. Vorstände haften nicht für Unfälle, Schäden und Erschwernisse jeglicher Art. Umsichtiges, besonnenes Verhalten jedes/er Fischerkammeraden/in wird vorrausgesetzt.

    • Verstöße gegen die Bestimmungen sowie gegen die Waidgerechtigkeit führen zu fischereilichen Konsequenzen für den/die Betreffenden/e.

    • Sonderregelungen für Tageskarten/Gästekarten behält sich der Verein vor.

    • Bei verdächtigen Wahrnehmungen am Gewässer: Meldung an die nächste Polizeidienststelle bzw. Uniper Werkleitung sowie den Vorstand.

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