Das Fischen von der Brücke oder auf dem Eis ist verboten.
Erlaubt sind 1 Raubfisch- und Friedfrischangel oder 2 Friedfischangeln. Keinesfalls darf mit 2 Gerten auf Raubfisch gefischt werden.
Köder und Fangmethode: Im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Ausreichend Schnurstärkten, grundsätzlich Stahlvorfach auf Hecht.
Täglich höchstens 2 Hechte oder Zander, 2 Karpfen oder Schleien, 2 Salmoniden.
Jährlich höchstens 5 Hechte oder Zander, 10 Karpfen oder Schleien, 15 Salmoniden.
Besondere Schonmaße: Hecht: 55 cm, Karpfen: 35 cm, Schleie: 30 cm, sonst gesetzlich.
Hälterung lebender Fische ist verboten!
Unaufgeforderte Rückgabe der Erlaubnis spätestens Anfang Januar des Folgejahres.
Sofortiger Fangeintrag ist Pflich: Datum, Fischart, Länge, Gewicht.
Ein betreten und begehen der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr!
Erlaubt ist nur das Fischen vom Ufer aus!
Es sind Kescher mit ausreichender Länge zu verwenden!
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen sind einzuhalten.
Erlaubnisschein und gültiger staatlicher Fischerschein sind mitzuführen, Tageskarten sind vor der Ausübung der Fischerei korrekt auszufüllen.
Kontrollbefugnis wird von den Vereinsvorständen und bei Bedarf von deren Beauftragten ausgeübt.
Eingefriedete Werksanlagen dürfen nicht betreten oder befahren werden. Eingriffe in die Betriebsanlagen der Uniper, Verunreinigung von Ufer und Gewässer sind zu unterlassen.
Verein bzw. Vorstände haften nicht für Unfälle, Schäden und Erschwernisse jeglicher Art. Umsichtiges, besonnenes Verhalten jedes/er Fischerkammeraden/in wird vorrausgesetzt.
Verstöße gegen die Bestimmungen sowie gegen die Waidgerechtigkeit führen zu fischereilichen Konsequenzen für den/die Betreffenden/e.
Sonderregelungen für Tageskarten/Gästekarten behält sich der Verein vor.
Bei verdächtigen Wahrnehmungen am Gewässer: Meldung an die nächste Polizeidienststelle bzw. Uniper Werkleitung sowie den Vorstand.